Fragen und Antworten

Stand: Juli 2024

In der Liste der häufig gestellten Fragen finden Studierende bzw. Schülerinnen und Schüler
Antworten zu den aktuellen Änderungen und allgemein rund um das BAföG:

Ab wann profitieren BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger von den Erhöhungen im Gesetz?

Schülerinnen und Schüler profitieren ab Schuljahresbeginn 2024, Studierende ab Wintersemester 2024/2025 von den verbesserten Leistungen. Wer schon BAföG erhält und sich deshalb in einem laufenden Bewilligungszeitraum befindet, für den gelten die Änderungen ab 1. Oktober 2024.

Was ändert sich bei den Bedarfssätzen für BAföG-Empfängerinnen und –Empfänger sowie den Freibeträgen?

Der Förderungshöchstbetrag steigt von 934 Euro auf 992 Euro. Die Freibeträge vom Elterneinkommen der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger werden um 5,25 Prozent angehoben. Dadurch können mehr Menschen von der Förderung profitieren. BAföG-Geförderte dürfen ab Wintersemester 2024/2025 (Studierende) bzw. Schuljahresbeginn 2024 (Schülerinnen und Schüler) bis zur Minijobgrenze 2025 (556 Euro) hinzuverdienen, ohne dass sich an der Höhe der Förderung etwas ändert. Wer schon BAföG erhält und sich deshalb in einem laufenden Bewilligungszeitraum befindet, für den gilt die Änderung ab 1. Oktober 2024.

Kann mein Studium länger mit BAföG gefördert werden?

Ja, es gibt ein Flexibilitätssemester. Geförderte Studierende können künftig auf Antrag einmalig (das heißt bei Bachelor-Masterstudiengängen entweder im Bachelor oder im Master) ein Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen. Dieses muss sich unmittelbar anschließen. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.

Wer bekommt die neue Studienstarthilfe?

Die Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro soll für alle Studienanfänger aus Bedarfsgemeinschaften oder solchen, die bestimmte andere Sozialleistungen erhalten und unter 25 Jahren sind, zur Verfügung stehen. Die Studienstarthilfe gibt es nur bei erstmaliger Immatrikulation an einer Hochschule oder einer (tertiären) Akademie in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz. Ein Antrag auf Studienstarthilfe kann bis zum Ende des Folgemonats nach Ausbildungsbeginn gestellt werden. Mehr Informationen zur Studienstarthilfe

Gibt es etwas Neues bei der digitalen Antragstellung?

Die BAföG-App kann zur Unterstützung bei bereits gestellten Anträgen genutzt werden, zum Beispiel um Unterlagen nachzureichen. Auf bafög-digital.de sowie in der App steht ein BAföG-Rechner zur Verfügung, mit dem ein möglicher unverbindlicher Förderungsanspruch unkompliziert und ohne vorherige Registrierung ermittelt werden kann.

Lohnt sich der Aufwand, BAföG zu beantragen?

Unbedingt! Zugegeben, ein bisschen Zeit kostet es schon, einen BAföG-Antrag auszufüllen. Allerdings ist es leichter als gedacht und auf bafög-digital.de wird man schnell durch den Antrag geführt. Die Zeit ist gut investiert. Bis zu 992 Euro kann die monatliche Unterstützung vom Staat betragen. Und selbst wenn Elterneinkommen oder eigenes Einkommen und Vermögen angerechnet wird: Dann bleibt in vielen Fällen für die Antragstellerinnen und Antragsteller eine Teilförderung, die sich lohnt! Denn auch hier gilt: Die Hälfte vom Studierenden-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden. Schülerinnen und Schüler bekommen das BAföG vollständig geschenkt. Mehr Informationen zur Höhe des BAföG.

Ist der BAföG-Antrag kompliziert?

Kompliziert nicht. Womöglich für manche etwas aufwändig, alle Informationen zusammenzutragen und die Formulare gewissenhaft auszufüllen. Ohne diesen Aufwand geht es nicht, es muss natürlich geprüft werden, ob jemand BAföG-berechtigt ist. Denn schließlich bekommen Schülerinnen und Schüler die BAföG-Unterstützung komplett geschenkt; Studierende immerhin zur Hälfte. Der andere Teil des BAföG für Studierende ist ein zinsloses Darlehen. Die Webseite bafög.de hilft mit Informationen, dort gibt es auch Beispielrechnungen und Adressen, welches Amt für Ausbildungsförderung zuständig und wo es zu finden ist. Wer nicht weiterkommt, meldet sich telefonisch bei der kostenlosen BAföG-Hotline unter 0800-223 63 41. Es lohnt sich, den BAföG-Antrag auszufüllen!

Wenn beide Elternteile einen Job haben, kriegt man kein BAföG, oder?

Entscheidend ist nicht, ob Mutter und Vater arbeiten, sondern wie viel sie verdienen. Das hängt mit der Unterhaltspflicht zusammen. Eltern müssen ihren Kindern nämlich eine Ausbildung finanzieren. Wenn das Einkommen der Eltern nicht ausreicht, um ein Studium oder eine schulische Ausbildung zu ermöglichen, springt der Staat mit dem BAföG ein. Durch eine Anhebung der Freibeträge beim Einkommen der Eltern um 5,25 Prozent auf 2.540 Euro (beziehungsweise jeweils 1.650 Euro für dauernd getrennt lebende Eltern) erweitert sich der Kreis der BAföG-Berechtigten.  Weitere Infos dazu hier.

Ist es schlimm, wenn ich meinen Studiengang noch einmal wechseln möchte?

Ein Fachrichtungswechsel oder ein Ausbildungsabbruch an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien ist künftig aus wichtigem Grund bis zum Beginn des fünften Fachsemesters möglich. Bei einem erstmaligen Wechsel oder Abbruch bis zum Beginn des vierten Fachsemesters (bislang: bis zum Beginn des dritten Fachsemesters), wird das Vorliegen eines wichtigen Grundes regelmäßig vermutet. Für einen Wechsel oder Abbruch aus unabweisbarem Grund greift weiterhin keine zeitliche Begrenzung.

Häufe ich einen Schuldenberg an, wenn ich BAföG beziehe?

Schülerinnen und Schüler müssen gar keine Angst vor einem Schuldenberg haben, denn sie bekommen BAföG als Zuschuss vom Staat geschenkt. Studierende zahlen nur die Hälfte der BAföG-Unterstützung zurück. Dafür gibt es Regelungen, die die individuelle berufliche und finanzielle Situation berücksichtigen. Je nach Beginn der erstmaligen Förderung gelten unterschiedliche Mechanismen, welche die Rückzahlung nach oben hin begrenzen. Für Förderungen ab 2019 ist die Rückzahlung auf 77 Darlehensraten begrenzt. Die Regelrate liegt derzeit bei 130 Euro. Mehr Infos dazu hier.

Kann ich mir zum BAföG etwas dazuverdienen?

BAföG-Geförderte dürfen ab Wintersemester 2024/2025 (Studierende) bzw. Schuljahresbeginn 2024 (Schülerinnen und Schüler) bis zur Minijobgrenze 2025 (556 Euro) hinzuverdienen, ohne dass sich an der Höhe der Förderung etwas ändert. Wer schon BAföG erhält und sich deshalb in einem laufenden Bewilligungszeitraum befindet, für den gilt die Änderung ab 1. Oktober 2024. Das errechnet sich aus einem Freibetrag und Pauschalbeträgen für Werbungskosten und Sozialausgaben.

Kann ich auch noch BAföG beziehen, wenn ich bereits einen Abschluss habe?

Grundsätzlich kann nur eine einzige Ausbildung bis zu ihrem berufsqualifizierenden Abschluss gefördert werden. Aber davon gibt es Ausnahmen. So kann zum Beispiel nach einem Bachelorstudium noch ein Masterstudium gefördert werden. Mehr Infos dazu hier.

Erhalte ich auch BAföG, wenn ich ins Ausland will?

Wer eine Ausbildung im Ausland absolviert, kann BAföG beziehen. Das ist bis zu einem Jahr möglich, bei einem Aufenthalt in der EU oder der Schweiz kann sogar die komplette Ausbildung gefördert werden. Je nach Zielland sind unterschiedliche BAföG-Auslandsämter zuständig. Der Antrag auf Auslandsförderung sollte dort mindestens ein halbes Jahr vor Reiseantritt gestellt werden. Das stellt sicher, dass rechtzeitig über den Antrag entschieden werden kann. Mehr Infos dazu hier.

BAföG bekommen, aber die Eltern aus dem Spiel lassen – geht bestimmt nicht, oder?

Nur in Ausnahmefällen. Denn in der Regel sind die Eltern nach dem Unterhaltsrecht zur Finanzierung der Ausbildung verpflichtet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man elternunabhängig gefördert werden, beispielsweise, wenn ein Abendgymnasium besucht wird oder die Auszubildenden bei Beginn des Ausbildungsabschnitts bereits das 30. Lebensjahr vollendet haben und die sonstigen Förderungsvoraussetzungen vorliegen. Mehr Infos dazu hier.

Wenn ich noch zur Schule gehe, gibt’s kein BAföG. Richtig?

Nein. Auch Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss ab der 10. Klasse erreichen wollen, können BAföG beziehen. Diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, erhalten aber nur dann BAföG, wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen können, beispielsweise, wenn ihr Abschluss nicht in der Nähe gemacht werden kann. BAföG für Schülerinnen und Schüler gibt es vom Staat als Zuschuss – es muss nicht zurückgezahlt werden. Mehr Info dazu hier.

Brauche ich die deutsche Staatsbürgerschaft, um BAföG beziehen zu können?

Ausländerinnen und Ausländer gelten als förderberechtigt, wenn sie eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und gesellschaftlich integriert sind. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Geflüchtete. Mehr Infos dazu hier.

Kann ich meinen BAföG-Antrag auch über private Dienstleister im Internet stellen?

Selbstverständlich, allerdings entstehen hier häufig Kosten. Mit BAföG Digital, dem Portal von Bund und Ländern, kann der BAföG-Antrag offiziell, sicher, schnell und dazu ganz kostenlos gestellt werden. Über ein Online-Tool werden Schritt für Schritt alle notwendigen Daten eingegeben und elektronisch an das zuständige Amt für Ausbildunsgförderung übermittelt. Übrigens: auch Antragsformblätter, die man auf den offiziellen Seiten der BAföG-Verwaltung (bafög.de, Bundes- und Landesportale, kommunale Portale, Studierendenwerke) ausfüllen und herunterladen kann, sind immer kostenlos, genau wie die persönliche Beratung beim BAföG-Amt und der BAföG-Hotline! Mehr Infos zur elektronischen Antragsstellung hier.

Wann muss ich meinen Antrag stellen?

Geld erhält man ab dem Monat der Antragstellung, für die Monate vorher gibt es kein BAföG, auch wenn die Ausbildung schon vorher begonnen wurde. Es lohnt sich also, den BAföG-Antrag spätestens im Monat des Ausbildungsbeginns zu stellen! Alle Infos zur Antragstellung gibt es hier.

Macht es einen Unterschied, ob ich Geschwister habe?

Ja, Geschwister können großen Einfluss auf den Anspruch und die Höhe des BAföG haben. In der Regel gibt es für Brüder oder Schwestern einen zusätzlichen Freibetrag auf das Einkommen der Eltern. Wenn Geschwister bereits volljährig sind, hängt die Höhe des Freibetrags davon ab, ob sie eigenes Geld verdienen. Dazu sollte man sich deshalb auf jeden Fall persönlich beraten lassen. Mehr Informationen zur Geschwisterregelung hier.